EXYTRON emissionsfrei statt CO2-Steuer

29. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gilt: Wer klimaschädliche Heiz- und Kraftstoffe verwendet und damit dem Klima schadet, muss dafür bezahlen. Wer CO2 vermeidet und das Klima schont, profitiert. Andere zahlen ab sofort einen ständig höher werdenden Preis für die Verschmutzung unseres Planeten.

Konkret betrifft dies die neue CO2-Steuer für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel und macht sich an Tankstellen und in der Nebenkostenabrechnung für Heizung und Warmwasser zunehmend bemerkbar. Für die Endkunden steigen die Kosten nun sehr deutlich an. Dazu kommt noch der individuelle Aufschlag der Energieversorger.

Mit EXYTRON zur emissionsfreien Energieversorgung

Es führt daher neben den wichtigen Aspekten des Klimaschutzes auch aus wirtschaftlichen Gründen kein Weg an neuen, innovativen EXYTRON-Technologien vorbei, welche die Emissionen signifikant verringern oder sogar gänzlich vermeiden.

Bei den Energieversorgungssystemen von EXYTRON wird das bei der Verbrennung entstehende CO2 nicht an die Umwelt abgegeben, sondern im geschlossenen Kreislauf als Wertstoff immer wieder zur Herstellung des regenerativen Methans aus Wasserstoff und CO2 verwendet, die Anlagen arbeiten daher emissionsfrei und eine CO2-Steuer fällt nicht an. Auch Stickoxide und Feinstaub können nicht in die Atmosphäre entweichen und ein Methanschlupf kann nicht entstehen.

Ist eine ausreichende Produktion von erneuerbarem Strom für die zu versorgenden Objekte gegeben, kann eine hohe Autarkie vom Netz der allgemeinen Versorgung erreicht werden. Durch diese erreichbare Entkopplung vom allgemeinen Energiemarkt bei gleichzeitig zukünftig (weg-) fallenden EEG-Abgaben und einer fortgesetzt ansteigenden CO2-Bepreisung ist der Einsatz dieser Zero-Emission-Technologie von EXYTRON sehr lukrativ.

Im neuen, zum 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG 2021 wurde festgelegt, dass auf den zur Herstellung von grünem Wasserstoff genutzten Strom aus erneuerbaren Energiequellen die EEG-Umlage zukünftig wegfällt (§ 61b EEG 2021). Da auf diesen Strom bereits nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§118 Abs.6) weder die Netzentgelte noch die Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz (§ 9a Nr.1) anfallen, ist mit der steigenden CO2-Steuer der Einsatz von grünem Netzstrom in den Anlagen von EXYTRON – auch bei teilautarker Versorgung – sehr wirtschaftlich.

EXYTRON-Anlagen sind investitionssicher

Die Anlagen von EXYTRON sind flexibel und können den energierechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Diese sind z.B. im Bereich der Gebäudetechnik für Bestands- und Neubauten sehr viel kostengünstiger als eine aufwändige energetische Sanierung.

Die Investition in ein Energieversorgungssystem von EXYTRON ist auch zukunftssicher, im Gegensatz zum Beispiel zu erdgasbetriebenen BHKWs, die bereits ab dem Jahr 2030 nicht mehr die geforderten Emissionsreduktionen erfüllen. So können Umweltstandards für das Jahr 2050 mit der EXYTRON-Technologie bereits jetzt erreicht werden.